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LSG Hamburg, 21.01.2013 - L 4 SO 50/12 |
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Kurzfassungen/Presse
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Verfahrensgang
- SG Hamburg, 01.02.2012 - S 43 SO 351/11
- LSG Hamburg, 21.01.2013 - L 4 SO 50/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der …
Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2013 - L 4 SO 50/12
Es hat bereits in seinem Urteil vom 7.11.2006, B 7b AS 10/06 R, entschieden, dass bei Übersteigen der Angemessenheitsschwelle bereits nach dem Wortlaut des im dortigen Fall einschlägigen § 22 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II, hier in der bis zum 31.3.2006 geltenden Fassung, a.F.) jedenfalls die angemessenen Kosten zu übernehmen sind. - BGH, 15.02.1984 - VIII ZR 213/82
Entschädigungsanspruch nach § 557 BGB im Konkurs
Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2013 - L 4 SO 50/12
Sie ergibt sich auch nicht aus der unterschiedlichen Rechtsnatur von Mietzins und Nutzungsentschädigung: Soweit gegen die Anerkennung einer Nutzungsentschädigung als Aufwendungen für Unterkunft eingewandt worden ist, es handele sich nicht um die Gegenleistung für ein Wohnrecht, sondern um die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung (so der von der Beklagten zitierte Beschluss des OVG Hamburg vom 26.11.2002, 4 Bs 390/02 m.w.N.), ist dem entgegenzuhalten, dass der Entschädigungsanspruch im Rahmen des Abwicklungsschuldverhältnisses nach beendetem Mietvertrag als vertraglicher Anspruch eigener Art an die Stelle des Mietzinsanspruchs tritt und diesem zivilrechtlich weitgehend gleichgestellt ist (BGH, Urteil vom 15.2.1984, VIII ZR 213/82, BGHZE 90, 145, zur Vorgängervorschrift des § 557 BGB in der bis zum 31.8.2001 geltenden Fassung). - BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84
Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme …
Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2013 - L 4 SO 50/12
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wirkt eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung dann in die Vergangenheit zurück, wenn sie nicht "lediglich" auf einer geänderten rechtlichen Grundlage oder auf veränderten sozialen, soziologischen oder wirtschaftlichen Gegebenheiten und Anschauungen beruht, sondern wenn sie bei gleichbleibender Rechtslage und gleichbleibenden tatsächlichen Gegebenheiten der Erkenntnis Rechnung trägt, dass die bisherige Auslegung der Vorschrift im wertungsfrei technischen Sinne "unrichtig" gewesen ist (ausführlich BSG, Urteil vom 30.10.1985, 1 RJ 2/84; weiter BSG, Urteil vom 28.4.1999, B 9 V 16/98 R;… Merten, in: Hauck/Noftz, SGB, § 48 SGB X, Rn. 90). - BSG, 28.04.1999 - B 9 V 16/98 R
Berufsschadensausgleich - schädigungsbedingtes vorzeitiges Ausscheiden aus dem …
Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2013 - L 4 SO 50/12
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wirkt eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung dann in die Vergangenheit zurück, wenn sie nicht "lediglich" auf einer geänderten rechtlichen Grundlage oder auf veränderten sozialen, soziologischen oder wirtschaftlichen Gegebenheiten und Anschauungen beruht, sondern wenn sie bei gleichbleibender Rechtslage und gleichbleibenden tatsächlichen Gegebenheiten der Erkenntnis Rechnung trägt, dass die bisherige Auslegung der Vorschrift im wertungsfrei technischen Sinne "unrichtig" gewesen ist (ausführlich BSG, Urteil vom 30.10.1985, 1 RJ 2/84; weiter BSG, Urteil vom 28.4.1999, B 9 V 16/98 R;… Merten, in: Hauck/Noftz, SGB, § 48 SGB X, Rn. 90).
- LSG Baden-Württemberg, 21.01.2015 - L 1 AS 5292/14
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbegriff - Nutzung eines …
Dieser Entschädigungsanspruch tritt im Rahmen des Abwicklungsschuldverhältnisses nach beendetem Mietvertrag als vertraglicher Anspruch eigener Art an die Stelle des Mietzinsanspruchs und ist diesem zivilrechtlich weitgehend gleichgestellt (LSG Hamburg, Urteil vom 21.01.2013 - L 4 SO 50/12 - juris; BGH, Urteil vom 15.2.1984, VIII ZR 213/82, BGHZE 90, 145, zur Vorgängervorschrift des § 557 BGB in der bis zum 31.08.2001 geltenden Fassung; im Ergebnis ebenso LSG Bayern, Urteil vom 14.05.2014 - L 11 AS 261/12 = juris).